Jedermannsrecht
Das norwegische Jedermannsrecht ('Allemansretten') ist im 'Gesetz über das Leben im Freien' vom 28. Juni 1947 festgeschrieben.
Das Jedermannsrecht erlaubt, dass man die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der
Früchte der Natur bedienen darf, natürlich mit der gebürtigen Rücksichtnahme auf Menschen,
Tier- und Pflanzenwelt.
Folgendes ist erlaubt: |
Man darf sich zu Fuß oder auf Skiern in allen Wäldern, auf Wiesen, Tundren und über das
Gebirge bewegen - auch wenn dies privates Land ist. Man sollte sich aber, wenn möglich,
auf Wegen und Pfaden halten.
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Man darf in der Wildmark vorübergehend und nicht länger als zwei Tage auf eigene Gefahr
zelten und rasten, wenn man einen genügend großen Abstand von mindestens 150 Metern zu bewirtschafteten Gebiet
einhält. Auf bezeichneten Grundstücken und in der Nähe von Besiedelungen darf
man dies nur mit Einwilligung des Eigentümers oder Pächters tun. Während der Jagdzeit ist
das freie Zelten aus Sicherheitsgründen in bestimmten Gebieten häufig nicht erlaubt.
Natürlich verläßt man den Zeltplatz auch so, wie man in vorgefunden hat.
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Man darf sich frei mit dem Boot auf allen fahrbaren Gewässern bewegen und
das Boot in der Wildmark auch an Land ziehen, sowie für eine kurze Weile am Ufer
festmachen.
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Man darf über überall schwimmen, wenn es in gebührendem Abstand von
bewohnten Häusern geschieht.
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Es dürfen in freien Gebieten Pilze, Beeren, wilde Nüsse und Blumen
gepflückt werden. Moltebeeren müssen gleich verzehrt werden.
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Beim Feuer gilt immer: Unbedingte Vorsicht walten lassen! Im Zeitraum
15. April bis 15. September ist das Entfachen von offenem Feuer in der Nähe von Wald
verboten.
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Es darf nicht ohne weiteres gefischt und gejagt werden.
Weitere
Informationen zum Angeln und Jagen in Norwegen
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Folgendes ist verboten: |
Man darf sich nicht dort aufhalten, wo es verboten ist - Naturschutzgebiete
müssen respektiert werden!
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Abfall darf nicht in der freien Natur zurückgelassen werden. Der nordische Sommer ist sehr kurz
und so können selbst organische Abfälle oft nicht verrotten.
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Ackerland darf nicht betreten werden. Weideland sollte nicht unnötig
begangen werden und Gatter müssen unbedingt wieder geschlossen werden.
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Man darf keine Äste, frische Zweige oder Schößlinge von Bäumen
abreißen oder zertreten!
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Blumen, die unter Naturschutz stehen, dürfen auch nicht für den
Eigenverzehr gepflückt werden (Moltebeeren in Nordnorwegen).
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Weitere Informationen zum norwegischen Jedermannsrecht gibt es bei der 'Königlich
Norwegischen Botschaft':
Königliche Norwegische Botschaft
Rauchstraße 1
D - 10787 Berlin
Tel: +49-(0)30-505050
Fax: +49-(0)30-505055
Email: emb.berlin@mfa.no
Internet: http://www.norwegen.org
© www.fjell.de - Christoph Schenk, Letzte Aktualisierung: 23.01.2003
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