Jedermannsrecht
Das schwedische Jedermannsrecht ('Allemansrätt') ist einzigartig auf der Welt. Es
handelt sich dabei um ein Recht zum Gemeingebrauch der schwedischen Natur. Das Jedermannsrecht
definiert die Rechte und Pflichten bei einem freien Aufenthalt in der Natur. Die Grobaussage
des Jedermannsrecht lautet: 'Nicht stören und nicht zerstören!'.
Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass für Nationalparks und Naturschutzgebiete in der
Regel strengere Vorschriften gelten. Vom Jedermannsrecht ausgenommen ist das
Angeln und Jagen.
Folgendes ist erlaubt: |
Du kannst überall in der freien Natur wandern, radfahren, reiten
oder skifahren, vorausgesetzt Du beschädigst keine Pflanzen, Zäune oder
sonstiges Eigentum. Jedoch darfst Du Dich nicht auf Privatgelände aufhalten!
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Du darfst Dich auch auf Privatstraßen bewegen, wenn es der
Eigentümer nicht verboten hat.
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Du darfst Blumen pflücken (außer geschützte), Pilze und
Beeren sammeln und abgefallenes Obst mitnehmen, sofern es nicht auf Privatgelände
ist.
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Du darfst Wasser aus Flüssen und Seen entnehmen.
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Du darfst für eine Nacht Dein Zelt aufschlagen oder Deinen
Wohnwagen/Wohnmobil abstellen. Wenn Du länger als 24 Stunden stehst, musst Du
Dir jedoch eine Genehmigung einholen.
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Du darfst Feuer machen, wenn Du Deine Umwelt damit nicht
beschädigst und auf Waldbrandgefahr achtest.
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Du darfst Deinen Hund frei herumlaufen lassen, wenn Du trotzdem noch
Kontrolle über ihn hast.
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Folgendes ist verboten: |
Du darfst keinen Schaden anrichten oder die Umwelt verschmutzen!
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Du darfst keine Motorfahrzeuge (Allradwagen, Schneeskooter etc.) fahren,
wenn Du die Umwelt damit beschädigst oder der Eigentümer eines
Grundstücks oder Privatstraße es untersagt!
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Du darfst keine Äste oder Früchte von Bäumen abreißen!
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Du darfst keine geschützten Blumen pflücken!
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Du darfst Dein Zelt oder Wohnwagen/Wohnmobil an keinem Platz aufstellen,
wo das Land dadurch beschädigt werden könnte!
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Du darfst kein Feuer machen, wenn Du damit Deine Umwelt gefährdest
oder es verboten ist! Auf den Schären ist Feuermachen grundsätzlich verboten!
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Du darfst Deinen Hund nicht frei in privaten Jagdgeländen
herum laufen lassen!
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Weitere Informationen zum schwedischen Jedermannsrecht gibt es beim 'Schwedischen
Staatlichen Amt für Umweltschutz':
Naturvårdsverket
Kundtjänsten
S - 106 48 Stockholm
Tel. +46 8 698 10 00
Fax: +46 8 20 29 25
Email: natur@naturvardsverket.se
Internet: http://www.naturvardsverket.se/
© www.fjell.de - Christoph Schenk, Letzte Aktualisierung: 26.01.2003
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